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Die Finanzierung der Schule beruht auf drei Säulen:

  • Öffentliche Zuschüsse
  • Zuschüsse aus dem Kirchensteueraufkommen
  • Zuwendungen und Spenden

Als staatlich anerkannte Schule in freier (hier: kirchlicher) Trägerschaft erhält die Stiftung Edith-Stein-Schule Darmstadt Zuschüsse gemäß dem hessischen Ersatzschulfinanzierungsgesetz von Land und Kommune. Das aktuelle Gesetz trat am 01.01.2024 in Kraft (Laufzeit jeweils 10 Jahre). Angestrebt ist eine Deckung der Schülerkosten (Personalkosten und Schulträgerkosten) in Höhe von 85% , beginnend mit 80%. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten 10 Jahre muss davon ausgegangen werden, dass die realen Schülerkosten stärker steigen werden als die im Gesetz vorgesehenen Dynamisierung (Steigerung).

Die Zuschüsse des Landes Hessen werden zur Finanzierung der Personalkosten der Lehrkräfte herangezogen, die Zuschüsse der Kommunen (der sogenannte Gastschulbeitrag) zur Deckung der Kosten für Betrieb, Bauunterhaltung, Investitionen sowie Verwaltung.

Im Rahmen des Haushaltes stellt das Bistum Mainz der Stiftung Edith-Stein-Schule Darmstadt finanzielle Mittel aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung, um die Finanzierungslücke bei den Personalkosten zu decken.

Das Spendenaufkommen der Stiftung besteht aus Zuwendungen der Familien, deren Kinder die Edith-Stein-Schule besuchen, und aus Spenden Dritter, die in der Regel projektbezogen erfolgen. Diese werden zur Deckung der Finanzierungslücke im Bereich der Aufgaben eines Schulträgers verwendet. Steuerrechtlich gelten die Zuwendungen der Familien wegen dieser Verwendung als Schulgeld.

Der Besuch der Edith-Stein-Schule ist nicht an die Zahlung eines verpflichtenden Schulgeldes gebunden, da es dem Schulträger, der Stiftung Edith-Stein-Schule, wichtig ist, dass Mädchen und Jungen aus allen Schichten der Bevölkerung die Schule besuchen können, wenn ihre Eltern eine christlich geprägte Bildung und Erziehung wünschen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Schule jedoch neben den staatlichen und kirchlichen Zuschüssen auf regelmäßige finanzielle Zuwendungen der Familien angewiesen.

Bewusst hat sich die Schulgemeinde vor einigen Jahren, als die Schulen in der Trägerschaft des Bistums Mainz ein verbindliches Schulgeld einführten, für den Weg des Solidarbeitrags entschieden: Familien, denen es leichter fällt spenden einen höheren Betrag, Familien denen es schwer fällt, spenden entsprechend ihren Möglichkeiten. Dieses Prinzip drückt beispielhaft unsere Haltung in der christlichen Erziehungsgemeinschaft aus, nämlich dass wir füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die Höhe des individuellen Solidarbeitrags ist lediglich einer einzigen Person in der Schulverwaltung bekannt, nämlich unserer Mitarbeiterin in der Buchhaltung. Weder Schulleitung, noch Lehrkräfte, noch Vorstand des Schulelternbeirats wissen um den Umfang einzelner Solidarbeiträge.

Damit ich als Schulleiterin und Vorstand der Stiftung Edith-Stein-Schule jedoch eine solide Haushaltsplanung und Abwicklung leisten kann, ist ein durchschnittliches Spendenziel von 90,00 € pro Schüler*in und Monat angestrebt.

Wichtig: Für die reibungslose Abwicklung aller Finanzvorgänge ist es wichtig, dass der Solidarbeitrag (und nur dieser) auf das dafür vorgesehene Konto eingeht. Am einfachsten ist dies über ein SEPA-Lastschriftmandat sichergestellt. Sollten Sie aus wichtigen Gründen Einzelüberweisungen oder einen Dauerauftrag bevorzugen, wenden Sie sich bitte für die notwendigen Informationen an Frau Schmid-Dorant (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). 

Solidarbeitrag-Formular